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⚖️ Großes Vorhaben im Mietrecht ⚖️

  • Autorenbild: Mag.iur. Aram Melikjan
    Mag.iur. Aram Melikjan
  • 23. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Das Mieten-Paket stellt die größte Mietrechtsreform der Bundesregierung seit knapp zwei Jahrzehnten dar und soll im Ergebnis durch das Mieten-Wertsicherungsgesetz (kurz MieWeG) und dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5.MILG), welches eine Novellierung des Richtwertgesetzes und des Mietrechtgesetzes (MRG) mit sich bringt, den rasanten Anstieg der Mieten im Land hintanhalten. Mitunter statuiert das Mieten-Paket eine Mietpreisbremse für nahezu alle Mietverträge ab dem Jahr 2026, wobei Mieten nur einmal jährlich erhöht werden dürfen und bei einer Inflation von über 3% nur die Hälfte des übersteigenden Teiles an den Mieter abgewälzt werden darf. Überdies wird die Mietpreisbremse im geregelten Bereich ausgeweitet und zeitlich verlängert sowie eine Anhebung der Mindestbefristung von neu abgeschlossenen oder erneuerten Mietverhältnissen von drei auf fünf Jahre vorgenommen. 



In welchem Ausmaß das großangelegte Miet-Vorhaben der Bundesregierung normativ umgesetzt wird, bleibt offen. 



Ein Gesetzesentwurf ist bis zum 10.10.2025 in Begutachtung.

 
 
 

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